Ab wann können Verschleißschäden abgerechnet werden?
Verschleißteile sind ab dem ersten Tag (ohne festes Kostenlimit) abgesichert und können über das assona-Partnerportal (Leistungsart: Verschleißschäden) abgerechnet werden. Eine Anleitung finden Sie im Händlerbereich.
Benötige ich eine separate Service-ID für Inspektionen/UVV?
Nein. Der Vertrag wird über Rahmennummer oder Antragsnummer identifiziert. Die Leistung kann im assona-Portal abgerechnet werden.
Darf ich UVV/Inspektion durchführen, wenn das Rad nicht bei mir gekauft wurde?
Ja. Werkstattleistungen können bei allen eurorad-Partnern durchgeführt werden – unabhängig vom ursprünglichen Kaufort. Abrechnung wie gewohnt über das Versicherungsportal.
Ist eine Reparaturfreigabe vorab nötig?
Ob eine Reparaturfreigabe vorab erforderlich ist, hängt vom Schaden ab. Für reguläre Inspektionen/UVV ist keine Freigabe nötig; bei Schäden empfiehlt sich vorab eine kurze Abstimmung über das assona-Partnerportal.
Kann ich UVV-Nachweise nachträglich hochladen?
Ja. Laden Sie das UVV-Formular (Checkliste) im Dienstradtool in der Vertragsansicht hoch oder dokumentieren Sie die Leistung im assona-Portal.
Welche Beträge sind für Inspektion/UVV inkludiert (PremiumPLUS)?
Im PremiumPLUS-Schutz ist ein Zuschuss für Inspektionen inkl. UVV nach dem 1. und 2. Versicherungsjahr enthalten. Bis 02/2024: 60 €; ab 01.03.2024: 90 €. Mehrkosten trägt der Nutzer. Verschleißteile sind ab Tag 1 ohne Limit abgesichert.
Wie buche ich eine UVV-Erinnerung richtig?
Der Kunde erhält automatische UVV-Erinnerungen per E-Mail. Wenn der Termin bereits steht, ist nichts weiter zu tun. Dokumentieren Sie die Durchführung und laden Sie die Nachweise hoch.
Wie finde ich Unterlagen zur UVV (Formulare, Leitfäden)?
Im Händlerbereich des Dienstradtools finden Sie UVV-Checkliste, Prozessbeschreibung und Abrechnungshinweise zum Download.
Wie läuft die Abrechnung der UVV bei Fremdkauf?
Über das assona-Portal per Rahmennummer/Antragsnummer. Eine separate Service-ID ist nicht erforderlich.
Wo melde ich eine Unstimmigkeit zur UVV-Erstattung (z. B. 64,99 € Differenz)?
Die Pauschale deckt nicht immer alle Werkstattpreise ab; Differenzen trägt der Nutzer. Bei offensichtlichen Abrechnungsfehlern melden Sie sich bitte über das Ticketsystem.
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